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   BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21   

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https://dejure.org/2021,42433
BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21 (https://dejure.org/2021,42433)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21 (https://dejure.org/2021,42433)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 2 BvR 1725/21 (https://dejure.org/2021,42433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG
    Antrag einer Strafgefangenen auf gemeinsame Unterbringung mit ihrem neugeborenen Kind in der Mutter-Kind-Abteilung einer Justizvollzugsanstalt (Recht auf effektiven Rechtsschutz; zügige Sachverhaltsaufklärung und Entscheidung; Erziehungsfähigkeit); Zulässigkeit der ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet zügige Entscheidung über Antrag auf Verlegung einer in Strafhaft befindlichen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind in Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet zügige Entscheidung über Antrag auf Verlegung einer in Strafhaft befindlichen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind in Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet zügige Entscheidung über Antrag auf Verlegung einer in Strafhaft befindlichen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind in Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt; hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet zügige Entscheidung über Antrag auf Verlegung einer in Strafhaft befindlichen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind in Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt; hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet zügige Entscheidung über Antrag auf Verlegung einer in Strafhaft befindlichen Mutter mit ihrem neugeborenen Kind in Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Nach Durchführung eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 ).

    Letzteres ist dann der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Die Beschwerdeführerin hat nicht substantiiert dargelegt, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruht (vgl. BVerfGE 105, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2002 - 2 BvR 2149/01 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Schließlich begründet das in Art. 103 Abs. 1 GG enthaltene Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 ) grundsätzlich weder eine Pflicht des Gerichts, vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 74, 1 ), noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Schließlich begründet das in Art. 103 Abs. 1 GG enthaltene Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 ) grundsätzlich weder eine Pflicht des Gerichts, vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 74, 1 ), noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Denn die angegriffene Entscheidung könnte wegen eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden könnte, dass die vorherige Mitteilung des Inhalts der Telefonate des Richters mit der Justizvollzugsanstalt kurz vor Erlass der Entscheidung im Ergebnis zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung auf dem Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Ein Verfahrensbeteiligter muss daher prinzipiell alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Schließlich begründet das in Art. 103 Abs. 1 GG enthaltene Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 ) grundsätzlich weder eine Pflicht des Gerichts, vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 74, 1 ), noch eine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht (BVerfGE 66, 116 ).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Letzteres ist dann der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Denn die angegriffene Entscheidung könnte wegen eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nur dann aufgehoben werden, wenn nicht ausgeschlossen werden könnte, dass die vorherige Mitteilung des Inhalts der Telefonate des Richters mit der Justizvollzugsanstalt kurz vor Erlass der Entscheidung im Ergebnis zu einer für die Beschwerdeführerin günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur dann beruht die Entscheidung auf dem Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2021 - 2 BvR 1725/21
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 67, 43 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.11.2002 - 2 BvR 2149/01

    Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bei mangelnder

  • OLG Stuttgart, 01.02.2022 - V 4 Ws 336/21

    Antrag einer Strafgefangenen auf Verlegung in die Mutter-Kind-Abteilung einer

    (4) Eine Auseinandersetzung mit den vorstehenden Gesichtspunkten hätte die Antragsgegnerin auch in die Lage versetzt, sachgerecht zu prüfen, ob vor ihrer Entscheidung - schon aus Gründen bestmöglicher Sachaufklärung - hier ein externes Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Antragstellerin, wie dies auch das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache wohl für erforderlich hält (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Oktober 2021 - 2 BvR 1725/21, juris) und wie sie in familienrechtlichen Verfahren zur Sachaufklärung in der Regel wohl geboten sind, einzuholen gewesen wäre.
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